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Baufinanzierung

Eigenmittel, Eigenleistungen und Fremdmittel, die zur Bezahlung des Kaufpreises und der Erwerbskosten bzw. der Baukosten und der Baunebenkosten dienen. Zu den Eigenmitteln zählen beispielsweise angespartes Kapital, Aktien und Wertpapiere, Arbeitgeberdarlehen, eigenes Grundstück; Eigenleistungen sind die Arbeiten, die man selbst erbringt; Fremdmittel bestehen aus Hypotheken, Krediten, Bauspardarlehen.

 

Bauförderungsprogramm

Zusätzlich zur Eigenheimzulage können Bauherren für ihr Eigenheim u.U. die Bauförderung durch ihr Bundesland in Anspruch nehmen. Im Rahmen der 3 Förderwege werden zinslose oder zinsverbilligte Baudarlehen, Zusatzkredite für kinderreiche Familien und Aufwendungszuschüsse vergeben. Die Förderung ist u. a. vom Einkommen des Antragstellers abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Finanzmittel besteht nicht.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung übernimmt die Schadensersatzforderungen an den Bauherrn, die entstehen können, wenn dieser seiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Der Bauherr ist immer für die Schäden, die andere Personen aufgrund des Bauvorhabens erfahren, verantwortlich: Er muß dafür Sorge tragen, daß die Baustelle ausreichend beleuchtet und abgesperrt ist und Gruben abgedeckt sind. Er muß sich der Zuverlässigkeit aller am Bau Beteiligten (Bauunternehmer, Architekten, Handwerker usw.) versichern. Die Prämie für die Bauherrenhaftpflichtversicherung berechnet sich nach der Bausumme. Bauwesenversicherung.

 

Baunebenkosten

Alle nicht von den reinen Baukosten abgedeckten Beträge: Honorare für Architekt, Bauleiter und Fachingenieure, Bauabnahme, Einmessung, Prüfung der Statik sowie Kosten für die Beschaffung der Fremdmittel wie Zinsen, Damnum, Notar- und Bereitstellungskosten und Beträge für Telefon, Porto und Richtfest. Die Baunebenkosten können bis zu 20 % der reinen Baukosten betragen.

 

Bausparvertrag

Der Vertrag, den ein Bausparer mit der Bausparkasse abschließt, um später einen Anspruch auf ein zinsstabiles Bauspardarlehen nach Zuteilung des Bausparvertrages zu erhalten.

 

Bauwesenversicherung

Eine Versicherung, die für die gesamte Bauzeit, bis zum Einzugstermin, gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Frost, eine eventuelle Senkung des Erdreichs und mutwillige Zerstörung schützt. Die Bauwesenversicherung beinhaltet jedoch keine Feuerversicherung; diese muß extra abgeschlossen werden. Die Bauwesenversicherung wird häufig auch als Bauleistungsversicherung bezeichnet.

 

Belastung

Im Bereich der Baufinanzierung gelten als Belastung alle Formen der Fremdfinanzierung des Bauvorhabens (Darlehen, Hypotheken, Kredite). Um Probleme bei der Tilgung zu vermeiden, sollte das Verhältnis Eigen- und Fremdkapital sorgfältig auf persönliche Möglichkeiten abgestimmt sein. Art und Höhe der Belastung werden im Grundbuch vermerkt.

 

Beleihung

Gewähren Banken oder Bausparkassen Geldmittel zur Baufinanzierung, wird dafür, sofern nicht andere Sicherheiten (Aktien, Wertpapiere etc.) zur Verfügung stehen, eine sogenannte dingliche Sicherung in Form eines Pfandobjekts verlangt. Als solches bietet sich das zum Kauf vorgesehene Grundstück bzw. das zu erstellende Gebäude an. Der Wert der Immobilie (Beleihungswert) kann jedoch nur bis zu einem bestimmten maximalen Prozentsatz (Beleihungsgrenze) beliehen werden.

 

Beleihungsgrenze

Als Faustregel gilt: Je geringer die Eigenmittel sind, um so teurer wird die Finanzierung. Normalerweise gelten 80 % des Beleihungswerts als obere Grenze der Beleihbarkeit.

 

Beleihungsunterlagen

Durch Vorlage dokumentiert der Bauherr dem Geldinstitut, daß ein Pfandobjekt existiert oder erstellt wird und wie hoch dessen Verkehrswert ist. Im einzelnen werden: Grundbuchauszug, Bau- und Lagepläne, Baubeschreibung, Kostenvoranschlag/ Finanzierungsplan, Katasterauszug, Grundsteuerbescheid sowie ein Nachweis der Gebäude- und Feuerversicherung benötigt.

 

Beleihungswert

Aufgrund der vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Beleihungsunterlagen und der Erfahrungen über den Verkehrswert von Immobilien errechnen Banken und Bausparkassen einen Wert, der langfristig, unter Berücksichtigung des Dauerertragswerts, für das Objekt gelten wird. An ihm bemißt sich die Beleihungsgrenze.

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