Finanzierungslexikon
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Immobilien & Finanzierungen
Kapital-Lebensversicherungshypothek
Dabei handelt es sich um eine Form der Festhypothek, bei der die Hypothekenschuld durch eine fällige Kapital-Lebensversicherung in einer Summe zurückgezahlt wird. Außerdem besteht für die Dauer der Hypothekenlaufzeit als Absicherung ein Versicherungsschutz für den Todesfall.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag für ein Grundstück, ein Haus; eine Wohnung usw. muß alle notwendigen Angaben über das zu erwerbende Objekt, den vereinbarten Kaufpreis und eine Baubeschreibung sowie die genauen Zahlungsbedingungen enthalten. Der Kaufvertrag bei dem Erwerb von Immobilien muß auf jeden Fall von einem Notar bestätigt werden. Der Interessent ist nach Abschluß dieses Vertrages verpflichtet, das betreffende Objekt zu kaufen und der Verkäufer muß beim Grundbuchamt die sogenannte Auflassung oder Auflassungsvormerkung vornehmen lassen. Nachdem die Auflassung oder Auflassungsvormerkung vollzogen wurde, erfolgt die Bezahlung der zuvor vereinbarten Kaufsumme. Ist der Betrag auf dem Konto des Verkäufers eingegangen, wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Voraussetzungen dafür sind die Auflassung, die Bestätigung des Finanzamts, daß der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat bzw. von ihr befreit ist und daß alle Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden des Verkäufers im Grundbuch gelöscht sind.
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