Finanzierungslexikon
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Immobilien & Finanzierungen
Vermögenswirksame Leistungen
Zahlungen, die zusätzlich zum Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber direkt, beispielsweise auf einen Bausparvertrag, überwiesen werden. Diese Anlage wird vom Staat besonders gefördert. Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, hat Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage.
Versicherung
a) Mit einer Lebensversicherung kann man Hypotheken tilgen: Man schließt eine Lebensversicherung in Höhe der Hypothek ab und überträgt die Rechte an die Bank. Während der Laufzeit bezahlt man an die Versicherungsgesellschaft die Prämien, an die Bank die fälligen Zinsen. Nach Ablauf der Lebensversicherung wird mit der Versicherungssumme die Hypothek getilgt. Der Vorteil dieser Finanzierung liegt darin, daß im Todesfall des Kreditnehmers die Immobilie in den Besitz der Rechtsnachfolger, meist der Familie übergeht. Die LV-Hypothek ist besonders für Vermieter geeignet, da sie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend machen können.
b) Bauherrenhaftpflichtversicherung
c) Die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung muß der Vermieter nach Beendigung des Bauvorhabens abschließen. Sie reguliert Personen- und Sachschäden, die durch sein Eigentum ausgelöst werden. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, reicht die Privathaftpflichtversicherung aus.
d) Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist dann unerläßlich, wenn von einem Grundstück die Gefahr des Gewässerschadens, beispielsweise durch einen auslaufenden Heizöltank, ausgeht. Diese Schäden sind nicht durch die Haus- und Grundstückhaftpflichtversicherung abgedeckt.
e) Bauwesenversicherung
f) Die Wohngebäudeversicherung bietet Schutz bei Feuer.- Wasser- und Sturmschäden an der Immobilie. Die Versicherung kann je nach Standort des Gebäudes sinnvollerweise in mehrere Einzelverträge aufgesplittet oder auch als Gesamtpaket vereinbart werden.
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