Finanzierungslexikon
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Zinsabschlag
Ein verminderter Darlehenszins wird eingeräumt, wenn die effektive Auszahlungssumme des Darlehens entsprechend vermindert wird. Das sog. Damnum ist u.U. steuerlich absetzbar.
Zinsabschlagsteuer
Seit 01.01.1993 sind Kreditinstitute verpflichtet, von allen gutgeschriebenen Zinsen einen Abschlag von 30 Prozent, bei Tafelpapieren sogar von 35 Prozent, Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wer seinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt, erhält Kapitaleinkünfte in Höhe des Sparerfreibetrages: Dieser beläuft sich momentan auf DM 6.100,- für Ledige bzw. auf DM 12.200,- für Verheiratete.
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