Haftpflichtlexikon
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Abschlusskosten
Die Abschlusskosten, auch Erwerbskosten genannt sind Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Diese entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages. Unter Abschlusskosten fallen: Provisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung, Kosten der Ausfertigung des Versicherungsscheins, und Kosten für Marketing.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB )
Die AVB sind Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, die gegebenenfalls ergänzt werden durch besondere Versicherungsbedingungen.
Angebots- und Antragsservice
Haben Sie sich für eine Versicherung entschieden? Möchten Sie die Expertenmeinung zu Ihrem Vergleich einholen? Benötigen Sie ein Antragsformular? Oder möchten Sie den (Probe-) Antrag stellen? Ihr Experte steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Anspruchsteller
Ein Anspruchsteller ist derjenige, der für sich oder einen Dritten gegenüber dem Versicherungsunternehmen Ansprüche stellt.
Antragsstellung
Die Antragsfragen müssen sehr sorgfältig ausgefüllt werden. Andernfalls riskieren Sie, wegen der Verletzung der Anzeigepflicht, Ihren Versicherungsschutz.
Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer beim Abschluss und bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung eines Versicherungsvertrages, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Verschweigt er gravierende risikorelevante Fragen zum Versicherungsvertrag bzw. gibt sie nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von "einer Verletzung der Anzeigepflicht". Ist eine solche nachgewiesen, kann das Versicherungsunternehmen innerhalb bestimmter Fristen von dem Vertrag zurücktreten oder ggf. die Leistung verweigern.
Ausbildung
Spätestens mit Ende der Ausbildung ist für den Auszubildenden der Versicherungsschutz über den Vertrag der Eltern beendet.
Ausfalldeckung
Haftpflichtversicherungen übernehmen eigentlich nur Schäden gegenüber Dritten. Eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung durch eine "Ausfalldeckung" bietet dem Versicherungsnehmer selbst Schutz für den Fall, dass er durch die Schuld Dritter einen Schaden erleidet und der Verursacher dafür nicht aufkommt.
AVAD
Die "Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V." (AVAD) hat das Ziel, dass nur vertrauenswürdige Personen im Versicherungsaußendienst (Vertreter und Makler) tätig sind. Die AVAD ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Versicherungsgesellschaften die Auskünfte über die im Versicherungsaußendienst tätige Mitarbeiter sammelt und diese an Versicherungsunternehmen weitergibt.
Die Unternehmen sind verpflichtet, vor Anstellung eines Bewerbers, für die hauptberufliche Tätigkeit im Versicherungsaußendienst, Auskunft bei der AVAD einzuholen.
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