Haftpflichtlexikon
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Einlösungsbeitrag
Der Einlösebeitrag ist der Beitrag, der zu Beginn des Vertragsverhältnisses fällig ist. Erst wenn das Versicherungsunternehmen diesen erhalten hat, besteht (falls keine andere Vereinbarung getroffen ist) der beantragte Versicherungsschutz.
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