Haftpflichtlexikon
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Mitversicherte Personen
Außer auf den Versicherungsnehmer erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf dessen Ehegatten und deren unverheiratete, minderjährige, sowie volljährige Kinder, die noch in der Schulausbildung oder in der Berufsausbildung sind. Zu Kindern gehören auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Darüber hinaus sind auch Hausangestellte bei Ihrer Tätigkeit im Haushalt sowie Personen, die gefälligkeitshalber im Haushalt des Versicherungsnehmers tätig sind, mitversichert. Allerdings nur dann, wenn diese keine eigene Privathaftpflicht haben.
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