Haftpflichtlexikon
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Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen und Zahlung des ersten Beitrages, frühestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn.
Versicherungsende
Das Versicherungsende bezeichnet den Zeitpunkt zu dem der Versicherungsschutz endet. Das Ende des Versicherungsschutzes muss nicht identisch mit dem Ende der Beitragszahlung sein.
Vertragsdauer
Die Vertragsdauern der Haftpflichtversicherungen liegen zwischen 1 bis 10 Jahre. Geringere Laufzeiten sind langen Vertragsbindungen vorzuziehen.
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