Hausratslexikon
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Einlösungsbeitrag
Der Einlösebeitrag ist der Beitrag, der zu Beginn des Vertragsverhältnisses fällig ist. Erst wenn das Versicherungsunternehmen diesen erhalten hat, besteht (falls keine andere Vereinbarung getroffen ist) der beantragte Versicherungsschutz.
Elementarschäden
Nicht versichert sind die sog. Elementarschäden, die infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehend. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich versichert werden.
Erweiterungen
Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden. Hierzu gehört z. B. die Leistungserweiterung gegen Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn viele teure Elektrogeräte im Haushalt vorhanden sind. Oder die Versicherung schützt auch im Freien abgestellte, abgeschlossene Fahrräder. Der Wert der vorhandenen Fahrräder ist Basis für die Festlegung der Entschädigungsgrenze.
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