Hausratslexikon
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Handelswaren
Beruflich genutzte Handelsware oder der Hausrat in Möbelwagen oder im Auto während des Umzuges sind ebenfalls nicht im Versicherungsumfang beitragsfrei eingeschlossen.
Hausrat
Versichert sind alle zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Gardinen, Teppiche etc.) und Sachen, die in einem Haushalt zum Gebrauch (z.B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauch (z.B. der Inhalt der Speisekammer) bestimmt sind. Wertsachen sind nur in einem bestimmten Umfang in den Schutz eingeschlossen.
Auch beruflich genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgeräte, wie z.B. Werkzeuge, ein PC oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware sind.
Versichert sind auch Pflanzen, Sportgeräte und Kfz-Zubehör (allerdings keine Ersatzteile), private Antennenanlagen, medizinische Hilfe
Hotelkosten
Es werden ebenfalls die Hotelkosten, wenn die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist i.d.R. für maximal 100 Tage übernommen. Die Erstattungshöhe beträgt pro Tag maximal 1% der Versicherungssumme.
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