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Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen und Zahlung des ersten Beitrages, frühestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn.

 

Versicherungsende

Das Versicherungsende bezeichnet den Zeitpunkt zu dem der Versicherungsschutz endet. Das Ende des Versicherungsschutzes muss nicht identisch mit dem Ende der Beitragszahlung sein.

 

Vertragsdauer

Bei Neuabschluss ist eine Vertragsdauer von höchstens einem Jahr empfehlenswert. Verträge mit längeren Laufzeiten wie 5 oder sogar 10 Jahre unterliegen besonderer Kündigungszeiten. s. hierzu auch „Kündigung“

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