Hausratslexikon
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Werkzeuge
Auch beruflich genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgeräte, wie z.B. Werkzeuge, ein PC oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware sind.
Wertermittlung
Die Wertermittlung kann selbst durchgeführte werden, indem man alle Wohnungsgegenstände auflistet und den Neuwert bestimmt. Unter Neuwert sind alle Kosten zu verstehen, die aufzuwenden wären, wenn alle Sachen wiederbeschafft werden müssten.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht ist das Recht, den Abschluss eines Versicherungsvertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantrages schriftlich zu widerrufen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer oder dem Versicherungsvermittler. Der Versicherungsnehmer wird auf dieses Widerrufsrecht im Antragsvordruck ausdrücklich hingewiesen.
Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr, bei der Gewährung sofortigen Versicherungsschutzes durch den Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers und wenn der Antragsteller Vollkaufmann ist.
Widerspruchsrecht
Das Widerspruchsrecht besteht z.B. wenn bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden sind. In einem solchen Fall kann nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprochen, also vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden.
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