Investmentlexikon
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Abwertung und Aufwertung
Eine Abwertung bedeutet, dass sich der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung verringert. Hierdurch verbilligt sich der Export, und verteuert sich der Export. Eine Aufwertung bedeutet umgekehrt, dass der Wert der betreffenden Währung steigt, verbunden mit einer Verbilligung der Importartikel und einer Verteuerung der Exportartikel. Durch diese Wirkung verändert sich das inländische Preisniveau: Aufwertung der Währung dämpft Inflationstendenzen, Abwertung fördert sie.
Agio
Unter Agio versteht man ein Aufgeld auf den Nennwert. Es kommt insbesondere bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften vor.
Akkreditiv
Das Akkreditiv ist eine besondere Zahlungsform im Außenhandel, hauptsächlich im Überseegeschäft. Sie ist eine Zahlungsweise zwischen Käufer und Verkäufer, deren Geschäftsbeziehung noch nicht eingespielt ist oder höhere Risiken bergen.
Aktie
Eine Aktie (Stammaktie / Vorzugsaktie) ist ein Wertpapier, dass ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Durch die Ausgabe von Aktien beschafft sich ein Unternehmen haftendes Eigenkapital; dabei bleibt die Haftung des Kapitalgebers auf seine Einlage beschränkt. Aufgrund der hohen Mobilität hat die Aktie eine große Bedeutung als Anlageform; ein weiterer Vorteil ist
Aktien-Index
Der Aktienindex ist ein Börsenbarometer, das über die jeweilige Tendenz des Aktienmarktes Auskunft gibt.
Aktiengesellschaft (AG )
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, deren Grundkapital (Eigenkapital) von den Aktionären durch Erwerb von Aktien aufgebracht wird. Rechtliche Grundlage der AG ist das Aktiengesetz:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB )
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeder Geschäftsbeziehung unter Unternehmen und Privatpersonen aber auch Geschäftsleuten bzw. Unternehmen. Sie enthalten für eine Vielzahl von Bedingungen, in denen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt werden. Die Anerkennung der AGB der Banken und Sparkassen wird vom Kunden im allgemeinen bei der Kontoeröffnung durch Unterschrift akzeptiert. Die Akzeptanz gilt allerdings grundsätzlich nur dann, wenn dem Kunden auch die Möglichkeit gegeben wurde, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen.
Anlagedauer
Die Anlagedauer ist für die Wahl der Fondsart entscheidend. Je kürzer der geplante Anlagezeitraum, desto geringer sollte der Ausgabeaufschlag sein. Beispiel: Geldmarktfonds (als Alternative zu Tages- und Festgeldern) werden in der Regel ohne Ausgabeaufschlag feilgeboten. D.h. aber auch: Bei einem Anlage von 20 oder 30 Jahren spielt ein hoher, aber einmaliger Ausgabeaufschlag nur eine untergeordnete Rolle. Für dauerhafte Anleger ist es mitunter eher gewinnbringend, einen vergleichenden Blick auf die jährliche Verwaltungsgebühr zu werfen.
Anlagehorizont
Der Anlagehorizont definiert die Zeitdauer einer Geldanlage.
Anlagepolitik
Die Anlagepolitik unterstützt die Verwirklichung der Anlageziele. Zum Instrumentarium zählen die Auswahl der Wertpapiere, die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte und die Steuerung der Barreserve.
Anlageschwerpunkt
Der Anlageschwerpunkt erklärt, in welche Werte das Fondsvermögen hineinsteckt wird.
Anlagezielfonds
Der Anlagezielfond ist ein unter Ertrags- und Risikogesichtspunkten exakt definiertes Sondervermögen im Hinblick auf eine bestimmte Zielsetzung, z.B. langfristiger Kapitalaufbau zur Altersvorsorge. Besonderheit ist das festgelegte Verhältnis zwischen Anlagemedien (z.B. von Aktien und Rentenpapieren).
Anteilswert
Der Anteilswert ist die Summe der im Sondervermögen enthaltenen Gegenstände bezogen auf einen Anteilsschein. Der Anteilswert wird börsentäglich ermittelt und ist identisch mit dem Rücknahmepreis.
Arbitrage
Arbitrage ist das Ausnutzen von Kursdifferenzen an verschiedenen Börsenplätzen.
AS-Fonds
Der AS Fond ist ein Investmentfondsprodukt zur Sicherung der Altersvorsorge. Die hierdurch bei einer Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegten Kapital- und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Dieses muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Für Altersvorsorge-Sondervermögen gelten besondere Bedingungen.
Aufbaukonto
Das Aufbaukonto ist ein einfaches System zum permanenten Erwerb von Investmentanleihen. Es fußt auf der regelmäßigen Geldanlage und der Wiederanlage der jährlichen Ausschüttungen. Auf diese Weise ermöglicht diese Form des Investmentsparens den konsequenten Aufbau eines Wertpapiervormögens. Die Höhe der Sparbeträge wird dabei von dem Sparer bestimmt. Dieser hat die Wahl zwischen gleichbleibenden – z.B. regelmäßig monatlich - oder unregelmäßigen Einzahlungen. Einmalzahlungen sind ebenfalls möglich. Ein Aufbaukonto dient insbesondere dem langfristigen Sparen, ist aber dennoch ein in jeder Hinsicht flexibles Vermögen und kann sogar zur Absicherung eines Kredits beliehen werden.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrats ist für alle Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Er bestellt, überwacht und berät den Vorstand, darf aber selbst nicht in die Unternehmensleitung eingreifen.
Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und Rücknahmepreis eines Fonds. Je nach Fonds, Anlagesumme und Beschaffungsweg differieren die Aufgabeaufschläge von Anbieter zu Anbieter und wirken sich - je nach Anlagedauer - unterschiedlich stark auf die Netto-Rendite der Fonds aus.
Ausgabepreis
Der Ausgabepreis ist der Betrag den ein Anleger bezahlt wen dieser einen Fondsanteile kauft. Dieser wird täglich pro Investmentanteil neu ermittelt.
Auslandsanleihe
Die Auslandsanleihe ist eine Anleihe, die von einem Emittenten in einem anderen Land als dem Land seines Sitzes aufgelegt werden. Man unterscheidet zwischen der klassischen Auslandsanleihe - die durch nationale Bankenkonsortien begeben wird - und der internationalen Anleihe, die von einem internationalen Konsortium übernommen und in mehreren Ländern platziert wird.
Auslandsinvestmentgesetz (AuslInvG )
Das Auslandsinvestmentgesetz regelt die Zulassungsvoraussetzungen und die Besteuerung von Auslandsfonds, die Ihre Anteile in Deutschland vertreiben.
Avalkredit
Bei einem Avalkredit, auch Bürgschaftskredit genannt, wird kein Geld hergegeben. Sondern es bürgt eine Bank gegenüber einem Dritten dafür, dass ihr Kunde seine Schulden bezahlen wird. Die Bank stellt somit ihren Namen zur Verfügung. Avalkredite übernehmen Banken für ihre Kunden z. B. gegenüber Zollämtern und der Bundesbahn. Der Unternehmer kann sich die beim Ankauf der Ware fälligen Verbrauchssteuern, Zölle und Frachtkosten stunden lassen, um sie später aus dem Verkaufserlös zu begleichen. Eine große Rolle spielen Avale auch im Auslandsgeschäft, wenn deutsche Anbieter Bank-Garantien stellen müssen, etwa für erhaltene Anzahlungen oder für die einwandfreie Durchführung des Auftrags. In diesen Fällen geht das Kreditinstitut ein bedingtes Zahlungsversprechen ein: Eine tatsächliche Verbindlichkeit entsteht erst, falls der Kunde der Bank seinen Verpflichtungen nicht bezahlen sollte.
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