Investmentlexikon
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Habenzinsen
Der Zins ist der Gutschriftenbetrag für die zeitweilige Überlassung von Geld. Die verschiedenen Geldanlagen unterliegen unterschiedlichen Verzinsungen. So gibt es einen geringen Zinssatz Satz für Sichteinlagen auf dem laufenden Konto, den Zins für Sparguthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist oder hohe Zinssätze für langfristige Spareinlagen.
Handelsregister
Das Handelsregister wird von den zuständigen Amtsgerichten geführt. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, aus dem die rechtlichen Verhältnisse der Handelsgewerbe ersichtlich sind. Es enthält Angaben über die Unternehmensform, Firma, Sitz, Namen der Gesellschafter, Höhe des Gesellschaftskapitals sowie Angaben über Vertretungsberechtigte. In der Abteilung A werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften, in der Abteilung B werden Kapitalgesellschaften eingetragen. Das Handelsregister wird ständig aktualisiert. Neueintragungen, Veränderungen und Löschungen werden öffentlich bekannt gemacht. Die Einsicht in das Handelsregister ist jedermann gestattet.
Hauptversammlung
In der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft üben die Anteilseigner oder deren Vertreter ihre gesetzlich geregelten Rechte aus. Die Hauptversammlung tritt mindestens einmal jährlich zur Entgegennahme des Jahresabschlusses, des Legeberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes zusammen. Daneben kann eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, wenn z. B. kurzfristige Kapitalerhöhungen zu beschließen sind und ein Aufschub bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung nicht möglich ist. Der Vorstand der Aktiengesellschaft muss, rechtzeitig zur Hauptversammlung einladen, die Tagesordnung bekannt geben, zu den Tagesordnungspunkten Vorschläge unterbreiten, ebenso sind etwaige Gegenanträge von Aktionären mitzuteilen. Den Aktionären werden diese Unterlagen über ihre Depotbank ausgehändigt. Werden Aktionäre von Ihrer Depotbank in der Hauptversammlung vertreten, so muss sie dem Aktionär Vorschläge für die Stimmrechtausübung machen. Die Hauptversammlung ist auch für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat zuständig. Weiterhin für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das vergangene Geschäftsjahr, sowie für die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Vorstand hat den Aktionären in der Hauptversammlung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auf Verlangen zusätzliche Auskünfte zu erteilen. Nur bei Vorliegen besonderer, gesetzlicher Umstände darf der Vorstand die Antwort verweigern.
Hausse
Perioden mit relativ stark und anhaltend steigenden Kursen an der Wertpapier Börse, werden mit dem Begriff Hausse
Herbstgutachten
Die sechs führenden wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute in Deutschland erstellen in einer Gemeinschaftsarbeit das jährliche Herbstgutachten. Dieses Gutachten enthält neben einer allgemeinen Einschätzung der weltwirtschaftlichen Lage und der Binnenkonjunktur, auch eine Wachstumsprognose für das jeweils kommende Jahr
Holding
Die Holding ist eine Dachgesellschaft und im Besitz von Anteilen an anderen Gesellschaften. Das können Aktien oder auch GmbH Anteile sein. Durch die Anteile hat die Holding die Möglichkeit, wirtschaftlichen Einfluss auf die Unternehmen auszuüben. Die rechtliche Selbstständigkeit der Unternehmen bleibt dabei jedoch erhalten.
Home Banking
Mit Home-, Electronic- oder Oneline Banking bezeichnet man Bankdienstleistungen, die dem Kunden mittels EDV angeboten werden. Hierbei ist der Kunde von den Öffnungszeiten der Banken unabhängig.
Hypothek
Die Belastung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks mit einem Pfandrecht bezeichnet man als Hypothek. Die Hypothek wird in das bei den Amtsgerichten geführte Grundbuch eingetragen und dient, vor allem in der Baufinanzierung, zur Absicherung langfristiger Kredite. Die Kreditgeber erhalten damit das Recht, das Grundstück oder das Gebäude mit Grundstück, versteigern zu lassen, wenn das Darlehen nicht fristgerecht zurückgezahlt wird. Man unterscheidet zwischen der ersten, der zweiten und eventuell einer folgenden Hypothek. Der Rang der Hypothek bestimmt die Reihenfolge, in der die Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung am Erlös beteiligt werden.
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