Investmentlexikon
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Kapitalanlagegesellschaft
Kapitalgesellschaften sind Unternehmen, deren Tätigkeitsfeld darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in Wertpapieren oder Grundstücken anzulegen. Die Anlage muss gesondert vom eigenen Vermögen erfolgen. Den Anteilinhabern sind entsprechende Anteilscheine auszustellen
Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer. Wie bei Löhnen und Gehältern in Form der Lohnsteuer, werden verschiedene Einkünfte aus Vermögen durch die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle belastet.
Kapitalexport
Unter Kapitalexport versteht man die Anlage von Vermögen und Ersparnissen im Ausland. Dabei handelt es sich um reine Finanzströme. Auch dauerhafte Beteiligungen an Unternehmen oder Immobilienkäufe im Ausland zählen zum Kapitalexport.
Kapitalmarkt
Über den Kapitalmarkt fließt den privaten Unternehmen und den öffentlichen Haushalten ein bedeutender Teil an Kapital zur Finanzierung ihrer Investitionen zu. Finanziert wird der Kapitalmarkt im wesentlichen aus Spargeldern der privaten Haushalte bei den Kreditinstituten. Auch Versicherungen stellen Mitteln zur Verfügung, da sie auf dem Kapitalmarkt ihr Geld längerfristig zinsgünstig anlegen können.
Kapitalsammelstellen
Kapitalsammelstellen sind Institute, die laufend langfristige Mittel in größerem Umfang ansammeln und anlegen. Zu ihnen gehören Versicherungen, Banken und Investmentgesellschaften.
Kaufkraft
Unter Kaufkraft versteht man die Menge an Waren, Gütern und Dienstleistungen, die man mit einer Geldeinheit kaufen kann. Die Kaufkraft nimmt daher zu, wenn die Preise sinken; sie nimmt ab, wenn die Preise steigen.
Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft. Die Kommanditgesellschaft besteht mindestens aus einem unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter, dem Komplementär und einem oder mehreren Gesellschaftern, deren Haftung auf eine bestimmte Einlage beschränkt ist, den Kommanditisten. Die Haftsummen der Kommanditisten sind aus dem Handelsregister ersichtlich. Die Einzelheiten werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Konjunktur
Unter Konjunktur versteht man allgemein den Zustand der Volkswirtschaft, gemessen an wichtigen Kennzahlen. Man bezeichnet damit aber speziell einen typischen mehrjährigen wellenartigen Zyklus der Wirtschaftsaktivitäten, dessen Höhepunkt durch Überlastung, dem Boom oder Nichtauslastung, der Rezession, gekennzeichnet ist. Entsprechend entwickelt sich auch das Sozialprodukt, die Preise und die Arbeitsmarksituation.
Konjunkturpolitik
Ziel der Konjunkturpolitik ist die Verstetigung einer Volkswirtschaft. Durch wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen von Bund, Länder und Gemeinden sowie geldpolitische Mittel seitens der Bundesbank wird versucht, sowohl eine Überhitzung der Konjunktur, als auch eine Unterkühlung zu vermeiden.
Konsortium
Industrieunternehmen oder öffentliche Stellen benötigen für Investitionsvorhaben große Geldbeträge. Diese Summen, die meist langfristig benötigt werden, beschafft man sich überwiegend durch die Ausgaben von festverzinslichen Wertpapieren, den Anleihen. Damit ein möglichst großen Kreis von Interessenten erreicht wird und man das eigene Risiko begrenzen möchte, schließen sich zwei oder mehr Banken zu einem Konsortium
Konsumentenkredit
Bei einem kurzfristigen Geldbedarf, bieten die Banken ihren privaten Kunden die Möglichkeit, ihr laufendes Konto formlos und ohne Rückfrage zu überziehen. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei drei Netto-Monatsgehältern. Die Rückzahlung erfolgt über kommende Lohn- bzw. Gehaltseingänge. Der Dispositions- oder Überziehungskredit ist jedoch bei der Verzinsung teurer.
Konto
Über einen allgemeinen Bankvertrag schließen Bank und Kunde einen Vertrag über die Einrichtung eines Kontos. In der Regel ist das, das laufende Konto oder Girokonto, über welches alle anfallenden Transaktionen abgewickelt werden. Weitere Konten wie Sparkonten, Tagesgeldkonten, Depotkonten, Festgeldkonten und Darlehenskonten, werden separat geführt.
Kontoauszug
Jede Kontenbewegung, Zugänge, Abgänge sowie Gebühren, ist auf dem Kontoauszug dokumentiert.
Konzern
Wenn ein führendes Unternehmen und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung zusammengefasst werden, spricht man von einem Konzern. Die miteinander verflochtenen Unternehmen behalten zwar ihre juristische Selbständigkeit, unterstehen aber wirtschaftlich einer gemeinsamen Leitung und Verwaltung. Dadurch hofft man eine höhere Rentabilität zu erzielen, sowie Stärkung im Wettbewerb und im Vertrieb. Gemeinsame Entwicklung, Bildung von Schwerpunkten in der Produktpalette sowie Rationalisierungsmaßnahmen sollen die Kosten senken. Das Konzernrecht ist im Aktiengesetz geregelt. Danach ist die Konzernmutter unter anderem verpflichtet, einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Gesamtunternehmens zu vermitteln.
Kredit
Ein Kredit ist die leihweise Überlassung von Geld gegen Zahlung eines Zinses. Die Vergabe von Krediten erfolgt an Privatpersonen sowie an Firmen und Unternehmen. Jeder Kredit ist auf die besonderen Bedürfnisse der Kunden individuell abstimmbar.
Kreditauskunft
Kreditauskünfte werden von den Kreditinstituten und von gewerblichen Auskunfteien erteilt.
Banken erteilen Auskunft über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Kunden. Dabei unterscheidet man zwischen Auskünfte über private Kunden und Auskünfte über Geschäftsleute oder Unternehmen. Die Form der Auskunft ist in der Regel standardisiert. Das Bankauskunftsverfahren dient vor allem der Beurteilung von Kreditrisiken.
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa genannt, ist eine Gemeinschaftseinrichtung des Kreditgewerbes, die, die Banken vor Kreditausfällen und Kreditbetrügern schützen soll. Der Schufa werden nur die wichtigsten Daten eines Kreditverhältnisses, Ratenzahlungen sowie Besonderheiten der Kundenbeziehung mitgeteilt.
Kreditinstitute
Kreditinstitute sind die Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben. Die genaue Definition ergeht aus dem Kreditwesengesetz. Die Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau gelten nicht als Kreditinstitute.
Kreditzusagen
Nach Beendigung der Kreditwürdigkeitsprüfung der Bank erhält der Kunde im Falle einer positiven Beurteilung die Kreditzusage. Sie wird dem Kreditnehmer meist schriftlich mitgeteilt und enthält Angaben, über die Art, Höhe, Laufzeit und Verzinsung des Darlehens sowie Angaben über Nebenkonditionen und Provisionen.
Kupon
Der Zins- oder Dividendenschein eines Wertpapiers wird als Kupon bezeichnet. Die Zinstermine sind auf den Kupons angegeben, somit ist der Kupontermin der Fälligkeitstag von Wertpapiererträgen. Gegen die Vorlage des Kupons erhält der Inhaber die Zinsen oder Dividenden. Sie werden ihm über seine Depotbank gutgeschrieben.
Kursmakler
Kursmakler oder amtliche Makler ermitteln entsprechend von Angebot und Nachfrage die Kurse der gehandelten Werte und teilen sie in der amtlichen Notiz mit. Für diese Tätigkeit erhält der Kursmakler eine Vermittlungsprovision
Kursnotierung
Die Kursnotierung, der zum Amtlichen Handel freigegebenen Wertpapiere erfolgt während der Handelszeiten. Sie erfolgt durch die Kursmakler und wird im Kursblatt der Börse, aber auch in der Tagespresse veröffentlicht. Der Kurs wird handelstäglich, durch die Börsenmakler unter Mitwirkung des Börsenvorstandes, festgesetzt. Es gilt das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
Kurssicherung
Geschäftsleute und Unternehmen, die Forderungen oder Verbindlichkeiten in ausländischer Währung haben, müssen damit rechnen, dass der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Fälligkeit ungünstig ist. Dieses Risiko kann man mit einem Kurssicherungsgeschäft ausschließen. Mit seiner Bank vereinbart man, mit dem Entstehen der Forderung, ein Umwechseln der Devisen in Euro oder von der Euro in Devisen, für den Tag der Fälligkeit der Forderung. Je nach Marktlage kann das führt das Termingeschäft zu einem Kursaufschlag führen.
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