Investmentlexikon
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Valuta
Unter Valuta versteht man Wertstellung. Das spielt eine wichtige Rolle im Überweisungsverkehr wie auch im Wertpapiergeschäft und im Kreditbereich. Mit der Valutierung bestimmt man den Zeitpunkt, ab dem Guthaben oder Kredite verzinst werden. Valuta ist aber als Sammelbegriff für fremde Währungen geläufig.
Verkaufsprospekt
Der Verkaufsprospekt enthält die Vertragsbedingungen eines Fonds sowie viele weitere wichtige Informationen. Er muss dem Anleger grundsätzlich, vor dem Erwerb von Anteilen, ausgehändigt werden.
Verrechnungsscheck
Ein Scheck, der auf der Vorderseite mit dem Vermerk, nur zur Verrechnung, gekennzeichnet ist, ist ein Verrechnungsscheck. Der Betra
Verschuldungsgrenze
Im Grundgesetzes ist festgelegt, dass sich der Bund nicht in beliebiger Höhe verschulden darf: Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten. Ein kurzfristiges Überschreiten der Verschuldungsgrenze zum Wohl der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Situation ist dennoch möglich.
Volkseinkommen
Das Volkseinkommen setzt sich aus den Einkommen aus unselbständiger Arbeit sowie den Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen zusammen. Auf Basis des Volkseinkommens werden die volkswirtschaftlichen Lohn- und Gewinnquoten ermittelt. Dabei zählen zum Gewinn neben den Unternehmereinkünften auch Zinsen, Mieten, Pachten und Dividenden zählen, die auch den privaten Haushalten zufließen.
Vollmachtstimmrecht
Kleinaktionäre nehmen nicht immer ihr Stimmrecht persönlich wahr. Mittels einer schriftlichen Vollmacht, übernehmen die Depotbanken stellvertretend für den Aktionär diese Aufgabe. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Aktionär rechtzeitig vor jeder Hauptversammlung ihre Vorschläge, eventuelle Gegenanträge sowie eigene Vorschläge für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten mitzuteilen.
Vorstand
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat unter eigener Verantwortung das Unternehmen zu leiten; ihm obliegt also die Geschäftsführung. Einzelheiten seiner Befugnisse und Pflichten sind im Aktiengesetz und in der Unternehmenssatzung geregelt. Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat auf längstens fünf Jahre bestellt; Verlängerungen dieser Amtszeit sind möglich und üblich. Jährlich hat der Vorstand der Hauptversammlung einen Geschäftsbericht, den Bericht des Aufsichtsrates sowie den Jahresabschluss vorzulegen. Die Aktionäre beschließen dann u.a. über die Entlastung des Vorstands.
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