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    Insassenunfallversicherung

    Der KFZ - Versicherungsschutz wird durch eine Insassenunfallversicherung ergänzt um die Insassen des eigenen Wagens zu schützen. Es gibt für die Insassen drei verschiedene Versicherungsmöglichkeiten:

    - Das Pauschalsystem, bei dem die Versicherungssumme unter allen berechtigten, sich zur gegebenen Zeit im Unfallfahrzeug befindenden Insassen, aufgeteilt wird. Bei mehr als einer versicherten Person erhöht sich die Versicherungssumme um jeweils 50%.
    - Das Platzsystem versichert jeden einzelnen Platz im Fahrzeug mit der gleichen Summe. Wenn bei einem Unfall weniger Personen angegeben werden, als Personen versichert sind, wird die Summe für jede einzelne Person entsprechend gekürzt.
    - Die Namentliche Versicherung ist unabhängig vom Fahrzeug, denn es werden lediglich ganz bestimmte Personen versichert.

    Ausgenommen Fahrer und Beifahrer, bzw. Personen, die beim Versicherungsnehmer angestellt sind, sind bei der Pauschalsystemversicherung und bei der Platzsystemversicherung jeweils alle berechtigten Insassen des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs versichert, hingegen bei der Namentlichen Versicherung nur namentlich bezeichnete Personen.

    Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle, entstanden bei

    - Lenken
    - Benutzen
    - Behandeln und Pflegetätigkeiten
    - Be- und Entladetätigkeiten
    - Abstellen und
    - Ein- und Aussteigen

    Jedoch nur in Zusammenhang mit einer Beförderung besteht ein Versicherungsschutz.

    Des Weiteren tritt die Insassenunfallversicherung bei den möglichen Folgen eines Verkehrsunfalles ein, etwa

    - Invaliditätskapital
    - Todesfallkapital
    - Tagegeld
    - Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

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