Kfz-Lexikon
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Kaskoversicherung
Mit einer Kaskoversicherung schützt sich der Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wagens oder am Wagen befestigter Teile entstehen können. Der Versicherungsnehmer kann sich entscheiden zwischen einer Vollkaskoversicherung oder der Teilkaskoversicherung die in sich in der Vollkaskoversicherung bereits enthalten ist.
Teilkasko/Versicherte Schäden:
Versichert sind Schäden, die durch folgende Gefahren entstehen.
- Brand und Explosionsgefahr
- Diebstahlgefahr
- Gefahr durch höhere Gewalt, wie etwa Sturm oder Hagel
- Wild
- Glasbruch
- Kurzschluss, bzw. Brand- und Schmorschäden an der Verkabelung
Vollkasko/Versicherte Schäden: Die Fahrzeugvollversicherung umfasst nicht zuletzt alle Gefahren der Fahrzeugteilversicherung, sondern versichert darüber hinaus auch Schäden, die durch Ursachen hervorgerufen werden, wie etwa
- Unfall
- Mutwillige, wandalistische Beschädigungen durch bertiebfremde Personen
Kennzeichen/Zulassungsbezirk
Der Zulassungsbezirk wird aus dem Autokennzeichen ermittelt, wie etwa HH für Hamburg Die Regionalklassen werden aus dem eigenen Zulassungsbezirk der einzelnen Versicherungen bestimmt.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.
1. damit für den Schadenersatz des Geschädigten auch bei Mittellosigkeit des Verursachers garantiert werden kann.
2. damit der Verursacher der Zahlungspflicht nachkommen kann.
Verstoß gegen die Versicherungspflicht wird bestraft.
Wer ist versichert?
- Der Versicherungsnehmer
- Der Halter auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist.
- Eigentümer, wie etwa Banken oder Leasinggeber.
- Fahrer, der das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Versicherungsnehmers führen darf, wie etwa der Partner oder ein Freund.
Kostenübernahme durch Versicherer:
- Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt der Schadenersatz bis zu der vereinbarten Versicherungssumme.
- Kosten, die bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche entstehen.
Nicht ersetzt werden die Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage!
Beitragsrechnung:
Es gibt objektive und subjektive Merkmale für Gefahren.
- Die Art des Fahrzeuges, also, ob es sich um einen Pkw oder einen LKW handelt,
- die Motorstärke und der
- Verwendungszweck gehören zu den objektiven Gefahrenmerkmalen.
Die subjektiven Gefahrenmerkmale beziehen sich darauf,
- in welchem Umfeld die Person wohnt,
- welchen Beruf die Person ausübt und ebenfalls beachtet wird,
- wie lange der Fahrer die Fahrerlaubnis hat und wie lange er unfallfrei gefahren ist, wobei verschiedene Gesellschaften unterschiedliche Rabattsätze haben.
Kostenerstattung
Im Umfang der Teilkasko werden auch die Aufwendungen für den Austausch von Tür- oder Lenkradschlössern ersetzt, wenn die Schlüssel bei einem Einbruch gestohlen wurden.
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