Kfz-Lexikon
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Fährt der Versicherungsnehmer ausschließlich in Gesellschaft eines bestimmten Partners, gewährt die Versicherung einen Partnerrabatt. Jedoch bei der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen und ohne Vorlage der erforderlichen Angaben, kann sich der Versicherungsbeitrag erhöhen oder eine Vertragsstrafe von Seiten der Gesellschaft erfolgen.
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