Kfz-Lexikon
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Wenigfahrerrabatt
Einen Wenigfahrerrabatt kann der Versicherte bei der Versicherung seines PKW erhalten, wenn er nachweislich jährlich weniger als eine vertraglich vereinbarte km-Leistung fährt. Jedoch bei der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen und ohne Vorlage der erforderlichen Angaben, kann sich der Versicherungsbeitrag erhöhen oder ggf. eine Vertragsstrafe von Seiten der Gesellschaft erfolgen.
Wertminderung
Im Schadenfall wird zu den Reparaturkosten eine Wertminderung ausgezahlt.
Widerspruchsfrist
Die Frist, in der ein Versicherter beispielsweise einem gestellten Antrag Widersprechen kann, beträgt gesetzlich einen Monat.
Wirbeltiere
In Umfang der Teilkasko sind in der Regel Zusammenstöße mit Wirbeltieren, wie etwa Hund oder Katze ebenso versichert, wie bei durch Wildwechsel verursachten Schäden.
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