Kfz-Lexikon
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Zubehörteile
Sonderzubehör, wie etwa Radio, Metallfelgen oder Lederpolsterungen, sind oft ohne Mehrbeitrag, der je nach Gesellschaft Euro 1.000,--, oder sogar mehr beträgt, mitversichert. Einige Versicherungen haben diese Summe jedoch auf Euro 500,-- beschränkt.
Zulassungskosten
Je nach Gesellschaft werden die Kosten für Überführung und/oder Zulassung eines Ersatzwagens nur bei Totalschäden übernommen. Die Beiträge bewegen sich unterschiedlich zwischen Euro 250,-- und Euro 500,-- für die Überführung und Euro 50,-- und Euro 80,-- für die Zulassung.
Zweitwagenbesitzer
Wenn der Zweitwagen bei der selben Gesellschaft wie der Erstwagen versichert ist, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eine bessere Schadenfreiheitsklasse als SF1/2 für diesen zu bekommen, in der Regel SF1 (meist 100%) oder SF2 (meist 85%).
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