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Krankenversicherungslexikon

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    Obliegenheiten

    Pflichten, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, um die im Versicherungsvertrag bezeichneten Leistungen zu erhalten, beispielsweise Anzeige -, Auskunfts- und Mitteilungspflichten, nennt man Obliegenheiten. Werden Obliegenheiten verletzt, kann das zu Leistungsfreiheit und sogar zur Vertragskündigung führen (§ 9,10 MB/KK und MB/KT).

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