Krankenversicherungslexikon
A - B - D - E - F - G - H - I - K - L - M - N - O - P - R - S - T - V - W - Z - Ü
Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Krankenversicherung?
Tarifwechsel
Möglich sind zwei Varianten des Tarifwechsels:
1. Mit Risikoprüfung, wenn der Versicherte eine Erhöhung des Versicherungsschutzes beantragt.
2. Ohne Risikoprüfung, wenn die Erhöhung tariflich bestimmt wird, bei Leistungsanpassung oder Leistungsminderung durch Umstellung in den Beihilfetarif.
Telefonkosten im Krankenhaus
Im Rahmen eines Kostenübernahmetarifs der Wahlleistungen wird in der Regel die Bereitstellung eines Telefonapparates (Anschlussgebühren) übernommen, die Telefongebühren sind jedoch vom Versicherten zu tragen.
Alle Stichworte zum Thema Krankenversicherungslexikon
Powered by BVF GmbH, Umsetzung: Jutzi Webdesign









