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Lebensversicherungslexikon

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Beginn des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem, in der Annahmebestätigung angegeben Datum, bzw. mit dem Datum, das im Versicherungsschein angegeben ist. Mit dem Beginn des Versicherungsschutzes beginnt auch die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens.

 

Begünstigung

Durch die Willenserklärung des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung, kann dieser bestimmen, wer die Versicherungsleistung zum vereinbarten Ablauf oder im Versicherungsfall, die Todesfallsumme, als Bezugsberechtigter erhält.
Wenn kein Bezugsrecht zugunsten Dritter festgelegt wurde, bleibt der Anspruch auf die Versicherungsleistung beim Versicherungsnehmer bzw. im Versicherungsfall, bei dessen vorzeitigem Tod, bei seinen Erben.
Man unterscheidet zwischen dem widerruflichen und dem unwiderruflichen Bezugsrecht.

 

Beitrag

Der Beitrag ist das Entgelt, das der Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen für den gewährten Versicherungsschutz bezahlt. Man unterscheidet zwischen laufenden Beiträgen und Einmalbeiträgen. Der laufende Beitrag setzt sich aus dem Erstbeitrag und den Folgebeiträgen zusammen, die entweder monatlich, quartalweise, halbjährlich oder jährlich fällig werden. Werden Jahresbeiträge in unterjährlichen Raten gezahlt, so werden hierbei sogenannte Ratenzuschläge erhoben.

 

Beitragsanpassungsklausel

Bei der dynamischen Lebensversicherung werden die Beiträge und die Leistungen, in der Regel jährlich, angepasst. Diese Beitragsanpassung ist entsprechend dem abgeschlossenen Tarif im Versicherungsvertrag geregelt.

 

Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung erfolgt auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher und versicherungsmathematischer Vorgaben. Das Risiko wird anhand von Sterbetafeln kalkuliert, hinzu kommt der Kostenanteil für die Verwaltung, ein Sicherheitszuschlag für ggf. höher ausfallende Schadenaufwendungen sowie ein Sparanteil. Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem Tarifbeitrag.

 

Beitragsbestandteile

Die Prämie für eine Lebensversicherung setzt sich aus dem Kostenanteil und dem Risikoanteil zusammen. Wenn eine Versicherungsleistung für den Erlebensfall vorgesehen ist, kommt noch ein Sparanteil dazu.
Der Kostenanteil setzt sich aus den Verwaltungskosten und den Abschlusskosten des Vertrages zusammen, des weiteren werden alle anfallenden Verwaltungskosten, für die Dauer der Vertragslaufzeit, abgedeckt.
Der Risikoanteil dient der Finanzierung der Versicherungsleistungen im Todesfall.
Mit dem Sparanteil wird eine für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungsleistung angespart und aufgebaut.

 

Beitragsdepot

Ein Beitragsdepot kann mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung kombiniert werden. Es wird eine Beitragsvorauszahlung auf ein Beitragsdepot geleistet, auf dem sie verzinst wird. Der Versicherer entnimmt dem Depot zum jeweiligen Termin der Zahlungsweise den entsprechenden Beitrag für die Versicherung.

 

Beitragsfreistellung

Der Versicherungsnehmer kann von Versicherungen, zu denen er noch Folgebeiträge zu entrichten hat, auf schriftlichen Antrag beim Versicherer, von diesem für die Zukunft von der Pflicht zur Beitragszahlung, befreit werden. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird dann auf die beitragsfreie Versicherungsleistung angepasst. Auf Antrag kann die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam werden.

 

Beitragsverrechnung

Bei der Beitragsverrechnung erfolgt die Verrechnung der laufenden Beiträge eines Lebensversicherungsvertrags mit den laufenden Überschüssen. Dadurch hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit den laufenden Beitrag zu senken, bei gleichzeitigem Erhalt des vollen Todesfallschutzes. Die Beitragsverrechnung führt nicht zum Verlust der Steuerbegünstigung des Lebensversicherungsvertrags.

 

Beitragszahler

Der Beitragszahler ist die Person, welche die vereinbarte Versicherungsprämie zahlt. Wenn der Versicherungsnehmer nicht identisch ist mit dem Beitragszahler, so hat der Beitragszahler weder Rechte noch Pflichten an dem Versicherungsvertrag. Die rechtliche Verpflichtung dem Versicherer gegenüber, die Beiträge regelmäßig zu bezahlen, hat der Versicherungsnehmer.

 

Beitragszahlung

Die Beiträge sind den Versicherungsbedingungen entsprechend den Fälligkeitsterminen zu zahlen. Jahresbeiträge fallen zu Beginn eines Versicherungsjahres an, Raten zu Beginn des jeweils vereinbarten Ratenzahlungsabschnittes

 

Beitragszahlungsdauer

Das ist der Zeitraum, in dem für die Versicherung Beiträge zu zahlen sind.

 

Beleihung

Die Beleihung des Vertrages, auch "Policen-Darlehen" genannt, ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich. Dies ist meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind allerdings nur Lebensversicherungen, die einen Sparanteil enthalten.

 

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ )

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, kann in Kombination mit einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Dabei kann die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente in Abhängigkeit zur Versicherungssumme der Lebensversicherung und dem Arbeitseinkommen abgeschlossen werden.

 

Betriebliche Altersversorgung

Sie ist eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Die Direktversicherung ist die übliche Form der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dann das Geld direkt vom Lebensversicherungsunternehmen. Mit einer Rückdeckungsversicherung lassen sich Versorgungszusagen (Pensionszusage) des Arbeitgebers absichern. Im Versicherungsfall erhält zunächst der Betrieb das Geld von der Lebensversicherung und gibt es dann an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene weiter. Besonders vorteilhaft ist es hier, Gruppen- oder Sammelversicherungen abzuschließen.

 

Bezugsberechtigte Person

Die Person, welche die Versicherungsleistung aus dem Versicherungsvertrag erhält, ist die bezugsberechtigte Person. Die bezugsberechtigte Person kann nur vom Versicherungsnehmer bestimmt werden.

 

Bezugsrecht

Durch die Willenserklärung des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung, kann dieser bestimmen, wer die Versicherungsleistung zum vereinbarten Ablauf oder im Versicherungsfall, die Todesfallsumme, als Bezugsberechtigter erhält.
Wenn kein Bezugsrecht zugunsten Dritter festgelegt wurden, bleibt der Anspruch auf die Versicherungsleistung beim Versicherungsnehmer bzw. im Versicherungsfall, bei dessen vorzeitigem Tod, bei seinen Erben.
Man unterscheidet zwischen dem widerruflichen und dem unwiderruflichen Bezugsrecht.

 

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Das Versicherungswesen unterliegt einer staatlichen Aufsicht, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ist eine selbstständige Behörde mit Sitz in Berlin.
Das Bundesaufsichtsamt beaufsichtigt die in der Bundesrepublik ansässigen privaten Versicherungsunternehmen. Zu den Aufgaben dieser Behörde gehört unter anderem, die Kontrolle der Versicherungsbedingungen, die Wahrung der Interessen der Versicherten, die Prüfung für die Aufnahme eines Geschäftsbetriebes, die laufende Beaufsichtigung der allgemeinen Geschäftstätigkeit sowie außerordentliche und ordentliche Prüfung der Versicherungsunternehmen.

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