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Lebensversicherungslexikon

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Einlösungsbeitrag

Der erstfällige Beitrag zu einer Versicherung ist der Einlösungsbetrag. Erst wenn dieser Betrag bei dem Versicherer eingegangen ist, besteht Versicherungsschutz. Um diesen Versicherungsschutz nicht zu verlieren, sind auch alle Folgebeiträge zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnitts pünktlich zu zahlen.

 

Einmalbeitrag

Unter Einmalbeitrag ist zu verstehen., dass in der Lebensversicherung, der Beitrag bei Vertragsabschluß in einer Summe bezahlt wird. Häufig wird z.B. bei Eintritt in den Ruhestand eine sofort beginnende Rentenversicherung abgeschlossen, indem alle Beiträge auf einmal bezahlt werden.
Auch eine Kapitallebensversicherung kann gegen Einmalbeitrag abgeschlossen

 

Eintrittsalter

Das Lebensalter des Versicherungsnehmers bei Beginn der Versicherung ist das Eintrittsalter.
Es errechnet sich entweder aus der Differenz zwischen dem Kalenderjahr des Vertragsabschlusses und dem Geburtsjahr, oder man nimmt als Eintrittsalter den Geburtstag der dem technischen Versicherungsbeginn am nächsten liegt.

 

Einzugsermächtigung

Wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer eine Einzugsermächtigung erteilt, kann er davon ausgehen, dass durch die regelmäßigen Abbuchungen der Prämien, kein Zahlungsverzug entsteht und immer Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung, es ist genügend Deckung auf dem Konto vorhanden. Mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung wird zudem meistens eine vorläufige Deckungszusage erteilt.

 

Endalter

Das ist das Alter des Versicherten, bei regulären Vertragsende.
In den meisten kapitalbildenden Lebensversicherungen wird von den Versicherungsnehmern das Endalter zwischen 60 und 65 Jahren gewählt. Einige Unternehmen bieten einen flexiblen Rentenbeginn, auf Abruf an. Eine andere Möglichkeit, das Endalter zu senken, erfolgt durch die Anrechnung der Gewinnanteile auf das Deckungskapital. Mit dem Endalter wird auch die Ablaufleistung fällig.

 

Ende der Versicherung

Die Versicherung endet in der Regel mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit, mit dem Eintritt des Versicherungsfalles oder mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

 

Erlebensfall

Wenn der Versicherungsnehmer den Vertragsablauf der Versicherung erlebt, bzw. das vereinbarte Endalter erreicht, spricht man vom Erlebensfall.
In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung gegen Vorlage des Versicherungsscheines ausgezahlt.

 

Erwerbsunfähigkeit

Wenn die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit über eine private Lebensversicherung abgesichert ist, dann ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.

 

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ )

Eine Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann i.d.R. nur in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung einer Risikolebensversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden Bei der Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente darf diese Zahlung jährlich einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme der Hauptversicherung nicht übersteigen.

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