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Lebensversicherungslexikon

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Geldanlage

Bei der Kapitalanlage unterliegen die Lebensversicherer den Vorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes. Bei der Anlage haben sie auf größtmögliche Sicherheit, Rentabilität und eine optimale Mischung und entsprechende Streuung der Gelder zuachten. Die ordnungsgemäße Kapitalanlage wird von einem Treuhänder überwacht.

 

Geldanlageform

Die bevorzugten Anlageformen der Lebensversicherer sind: Schuldscheindarlehen an Bund, Länder, Gemeinden und Industrieunternehmen, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Hypothekendarlehen sowie Grundbesitz.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich einer Lebensversicherung Versicherung ist grundsätzlich weltweit.

 

Gemischte Lebensversicherung

Die Kombination aus Erlebensfall- und Todesfallversicherung ist eine gängige Form der Lebensversicherung und ist somit Altersversorgung und Hinterbliebenenschutz in einem. Der Versicherungsnehmer kann bei der Erlebensfallsumme einen anderen Betrag wählen wie bei der Todesfallsumme. Die Leistung aus dieser Versicherung wird im Versicherungsfall oder mit dem vereinbarten Ablauf, im Erlebensfall fällig.

 

Gesundheitsprüfung

Entsprechend den Angaben des Versicherungsnehmers, zu den gestellten Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag, werden diese vor Vertragsabschluss vom Versicherer überprüft.
Vor Vertragsabschluss kann es unter Umstände zu einer ärztlichen Untersuchung kommen.

 

Gewinnbeteiligung

Die Versicherungsnehmer sind in der Lebensversicherung den jährlich zu ermittelnden Gewinnen der Unternehmen beteiligt. In der Lebensversicherung weisen die Unternehmen in der Regel mindestens 90% der Überschüsse den Beitragsrückerstattung" title="Rückstellungen für Beitragsrückerstattung">Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zu. Entsprechend einem Rechnungsschlüssel, wird jeder einzelnen Versicherung ein Gewinnanteil zugeordnet.

 

Gewinnverwendung

Der Versicherungsnehmer hat in der Regel die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten der Gewinnverwendung.
Bei der verzinslichen Ansammlung werden die Gewinnanteile auf einem Konto gutgeschrieben und mit einem entsprechenden Zinssatz verzinst. Bei Versicherungsende wird dem Versicherungsnehmer das angesparte Guthaben aus den Gewinnanteilen, mit der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
Bei der Beitragsverrechnung, wird der Gewinnanteil mit den fälligen Beiträgen verrechnet. Bei gleichbleibender Versicherungssumme reduziert sich der zu zahlende Beitrag.

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