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Lebensversicherungslexikon

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Kapitalanlage

Die Lebensversicherungsunternehmen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, die Gelder; die nicht für Leistungen verwendet werden, in Rückstellungen und Rücklagen verantwortungsbewusst anlegen. Dabei müssen die Sicherheit, die Rentabilität sowie die Liquidität Priorität haben. Weiterhin ist auf eine angemessene Mischung und Streuung bei dem angelegten Kapital zuachten Die Lebensversicherer investieren hauptsächlich in werden:
Darlehen und Schuldscheinforderungen, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Beteiligungen, Hypotheken sowie Immobilien. Die so erwirtschafteten Erträge kommen den Versicherten als Überschussbeteiligung zu rund 98% zugute.

 

Kapitalbildende Lebensversicherung

Die kapitalbildende Lebensversicherung ist die beliebteste und am meisten verbreitete Form Altersvorsorge. Sie bietet zum einen die Vorsorgemöglichkeit für das Alter durch den Sparanteil der Prämie, sowie einen Risikoschutz für die Hinterbliebenen im Todesfall. Vom Versicherer wird eine vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall, währen der gesamten Vertragslaufzeit garantiert. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, der Laufzeit und des Beitrags. Der Sparanteil des Beitrags wird von den Unternehmen am Kapitalmarkt gewinnbringend angelegt. An diesem Gewinn ist der Versicherungsnehmer, entsprechend seines auf den Vertrag bezogenen Kapitals, beteiligt. Am Ende der Vertragslaufzeit, erhält der Versicherungsnehmer im Erlebensfall, die Ablaufleistung aus dem Versicherungsvertrag ausgezahlt. Bis zu einem Höchstbetrag können die Beiträge zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung, als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die in der Ablaufleistung enthaltenen Kapitalerträge sind nach einer zwölfjährigen Vertragslaufzeit, steuerfrei, wenn die Versicherungssumme mindestens 60% der Erlebensfallsumme beträgt.

 

Kapitaldeckungsverfahren

Der jeweilige Versicherungsnehmer spart seine später fällig werdende Leistungen selbst an.

 

Kapitalertragssteuer

Wird eine steuerbegünstigte Lebensversicherung während den ersten 12 Jahren vom Versicherungsnehmer rückgekauft, dann sind die Zinserträge steuerpflichtig. Auch bei einer nicht steuerbegünstigten Lebensversicherung sind die Zinserträge steuerpflichtig. Das Versicherungsunternehmen führt diese Steuer direkt an das Finanzamt ab. Der Versicherungsnehmer erhält darüber eine Bescheinigung und kann die Kapitalertragssteuer bei der Einkommenssteuer Veranlagung geltend machen.

 

Kapitalertragv

Die Nettoverzinsung des Kapitals für ein Geschäftsjahr ist der Kapitalertrag.

 

Kapitalversicherung

Die Kapitalversicherung ist ein Sammelbegriff für die Art der Summenversicherungen.
Hierbei besteht die Versicherungsleistung, in der einmaligen Auszahlung des vereinbarten Kapitals. Das Gegenteil zur Kapitalversicherung ist die Rentenversicherung.

 

Kostenquote

Die Kostenquote ist das Verhältnis der Betriebskosten zu den Beitragseinnahmen in Prozent.

 

Kriegsklausel

Wenn der Tod eines Versicherungsnehmers in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder inneren Unruhen steht und der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, wird die Leistungspflicht des Versicherers eingeschränkt. Die Leistungspflicht beschränkt sich dann auf den Rückkaufwert Zum Todestag des Versicherten.
Wenn der Tod des Versicherten mit kriegerischen Ereignissen während eines Aufenthaltes außerhalb von Deutschland in Verbindung steht und der Versicherte an diesen Ereignissen nicht aktiv teilgenommen hat, so gilt die Einschränkung der Leistungspflicht nicht.

 

Kündigung

Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wenn Ratenzahlungen vereinbart sind, kann der Vertrag auch während des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer, wird diesem der Rückkaufwert ausgezahlt. Bezahlt der Versicherungsnehmer seine Beiträge regelmäßig und pünktlich, so kann der Vertrag von Seiten des Versicherungsunternehmens nicht gekündigt werden.

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