Lebensversicherungslexikon
A - B - D - E - F - G - I - J - K - L - M - N - O - P - R - S - T - U - V - W - Z - Ü
Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Lebensversicherung?
Laufende Prämie
Die laufende Prämie ist die gesamte Beitragseinnahme eines Versicherungsunternehmens in einem Geschäftsjahr.
Laufzeitverkürzung
Der Versicherungsnehmer hat mehrere Möglichkeiten um die Laufzeit seines Lebensversicherungsvertrages zu verkürzen.
- Der Versicherungsnehmer kann vereinbaren, dass die Gewinnanteile zur Bildung des Deckungskapitals verwendet werden. Dadurch kann die vertragliche Versicherungssumme vorzeitig erreicht werden.
- Der Versicherungsnehmer kann mit einer freiwilligen Zuzahlung für volle Jahre, die Versicherungsdauer verkürzen. Dabei sind aber die laufenden Beiträge weiterzuzahlen ohne dass sich die Versicherungssumme ändert.
- Durch eine Abkürzung der Laufzeit ergibt sich ein neuer Ablaufzeitpunkt für den Vertrag. Durch die Zuzahlung erhöht sich der Überschussanteil der Zinsen, der Gesamtbonus vermindert sich jedoch.
- Der Versicherungsnehmer kann durch die Zahlung einer höheren laufenden Prämie die Vertragsdauer um volle Jahre verkürzen, hier bleibt die Versicherungssumme unverändert.
- Der Versicherungsnehmer kann die Versicherungsdauer allgemein verkürzen, dann ergibt sich eine niedrigere Versicherungssumme.
Die steuerliche Begünstigung bleibt erhalten, wenn die Änderung aufgrund eines von vornherein vereinbarten oder nachträglich vereinbarten Rechts vorgenommen wird. Die Restlaufzeit des Vertrages muss jedoch nach der Vereinbarung, noch mindestens 12 Jahre betragen. Bei der Zuzahlung, muss der Vertrag noch eine Restlaufzeit von 5 Jahren haben. Ist dies nicht der Fall, so wird eine Versteuerung vorgenommen.
Laufzeitverlängerung
Der Versicherungsnehmer hat mehrere Möglichkeiten um die Laufzeit seines Lebensversicherungsvertrages zu verlängern.
- Der Versicherungsnehmer kann bei gleichbleibender Versicherungssumme einen niedrigeren Beitrag zu zahlen. Er benötigt dann jedoch eine längere Zeit um das Deckungskapital zu bilden, also verlängert sich die Laufzeit.
- Der Versicherungsnehmer kann bei gleichbleibenden Beiträgen die Versicherungsdauer verlängern, somit erhöht sich die Versicherungssumme.
- Die steuerliche Begünstigung bleibt erhalten, wenn die Änderung aufgrund eines von vornherein vereinbarten oder nachträglich vereinbarten Rechts vorgenommen wird. Die Restlaufzeit des Vertrages muss jedoch nach der Vereinbarung, noch mindestens 12 Jahre betragen. Von einigen Unternehmen wird eine erneute Gesundheitsprüfung gefordert.
Lebenserwartung
In der Lebensversicherung wird das Todesfallrisiko von den Unternehmen anhand von Sterbetafeln kalkuliert. Die Sterbetafeln erfassen die Daten bestimmter Bevölkerungsgruppen nach Alter und Geschlecht. Ausgehend von einem Anfangsbestand kann so ermittelt werden, wie viele Personen eines Alters nach wie vielen Jahren noch leben, bzw. wie viele verstorben sind. Aus diesen Angaben lässt sich die Sterbewahrscheinlichkeit ermitteln. Die Sterbetafel ist für die Unternehmen ein wichtiger Bestandteil um die Beiträge zu kalkulieren.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung dient dem Versicherungsnehmer allgemein zur finanziellen Vorsorge für das Alter, sowie im Todesfall zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Durch die verschiedenen Formen der Lebensversicherung und vielseitigen Tarifvarianten, sind für jeden Versicherungsnehmer individuelle, auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte, Vertragsgestaltungen möglich.
Lebensversicherungsabschluss
Der Versicherungsnehmer stellt einen Antrag zum Abschluss einer Lebensversicherung. Der Antrag erhält alle wichtigen persönlichen Angaben, Fragen zum Gesundheitszustand, den gewünschten Tarif, die Versicherungssumme sowie das Endalter bzw. die Laufzeit der Versicherung. Der gestellte Antrag wird von dem Unternehmen geprüft und wenn keine Gründe dagegen sprechen erhält der Antragsteller die Annahmebestätigung oder den Versicherungsschein.
Leistungsfreiheit
Wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten verletzt, ist das Versicherungsunternehmen in bestimmten Fällen nicht verpflichtet, im Versicherungsfall Leistungen zu erbringen.
Leistungsquote
Die Leistungsquote ist der Anteil der Versicherungsleistungen an den gesamten Beitragseinnahmen. Die Leistungsquote wird in Prozent ausgedrückt.
Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Lebensversicherung?
Alle Stichworte zum Thema Lebensversicherungslexikon
Powered by BVF GmbH, Umsetzung: Jutzi Webdesign









