Finanz-Lexika - Lebensversicherungslexikon -  -

Lebensversicherungslexikon

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Mahnverfahren

Kommt der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug, so verliert er den vertraglichen Versicherungsschutz und das Versicherungsunternehmen kann ein Mahnverfahren einleiten.

 

Materieller Beginn

Der Zeitpunkt zu dem der Versicherungsschutz beginnt und das Versicherungsunternehmen zur Leistung verpflichtet ist, ist der materielle Versicherungsbeginn.

 

Mehrwertsteuer

Für Versicherungsverträge ist eine Versicherungsteuer zu zahlen. Die Geschäftlichen Aktivitäten der Versicherungsunternehmen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer und sind somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

 

Mindestversicherungsdauer

Für eine steuerbegünstigte Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung und eine Kapitallebensversicherung, ist eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren notwendig.

 

Mitversicherte Person

In der Lebensversicherung ist die mitversicherte Person ein Kind, bei einer Ausbildungs- bzw. Aussteuerversicherung.

 

Mitversicherung

Zwei oder mehr Erstversicherer beteiligen sich anteilmäßig an einem Risiko.

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