Lebensversicherungslexikon
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Obliegenheit
Obliegenheit ist ein Rechtsgebot, das im eigenen Interesse der Vertragspartner zu befolgen ist. Die Einhaltung der Obliegenheiten ist grundsätzlich die Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag. Die Obliegenheiten sind ausdrücklich im Versicherungsvertrag vereinbart. Diese hat der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit sowie im Versicherungsfall zu beachten. Wird gegen die Obliegenheiten verstoßen, so ist das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer gegenüber, ganz oder teilweise von der Leistungspflicht befreit. Zu den Obliegenheitsverletzungen gehören zum Beispiel, unrichtige Angaben im Antrag, Missachtung der Anzeigepflicht, vorsätzliche Verursachung eines Versicherungsfalls sowie arglistiger Täuschung.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist an eine bestimmte Kündigungsfrist zu einem Kündigungstermin gebunden. Die Kündigungsfrist ist entweder gesetzlich geregelt oder vertraglich vereinbart. Lebensversicherungsverträge mit einer Laufzeit über 5 Jahre, können zum Ende des fünften Jahres gekündigt werden. Danach zum Ende eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
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