Lebensversicherungslexikon
A - B - D - E - F - G - I - J - K - L - M - N - O - P - R - S - T - U - V - W - Z - Ü
Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Lebensversicherung?
Schadenanzeige
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherungsunternehmen den Versicherungsfall umgehend zu melden.
Schadenregulierung
Die Schadensregulierung ist ein Allgemeinbegriff für die Tätigkeiten des Versicherers die, nach Eingang der Schadensanzeige durch den Versicherungsnehmer, von ihm ausgeführt werden.
Schlussgewinnanteil
Der Schlussgewinnanteil ist der Überschussanteil, der bei der Kapitallebensversicherung im Erlebensfall zum Ablauf der Vertragslaufzeit fällig wird. Dieser Schlussgewinnanteil wird ebenfalls fällig, bei Eintritt des Versicherungsfalles und beim Rückkauf im Rahmen der flexiblen Altersgrenze, dann jedoch in entsprechend verringerter Höhe. Der Schlussgewinnanteil wird auch als Schlussanteil, Schlussdividende oder Schlussgewinn bezeichnet.
Schweigepflicht
In der Regel entbindet der Versicherungsnehmer mit seiner Unterschrift auf dem Versicherungsantrag seine Ärzte, gegenüber der Versicherungsgesellschaft, von der Schweigepflicht. Dadurch hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, die vom Versicherungsnehmer gemachten Angaben zu seinem Gesundheitszustand, zu überprüfen. Die Entbindung von der Schweigepflicht gilt in der Regel auch über den Tod des Versicherten hinaus. Dadurch kann das Unternehmen die Ärzte befragen, die den Tod festgestellt, oder die den Versicherten vor dem Tod behandelt und untersucht haben.
Selbsttötung
Bei Selbsttötung ist die Lebensversicherungsgesellschaft von der Leistung zur Zahlung befreit, wenn sich der Versicherte, vor Ablauf von drei Jahren seit Zahlung des Erstbeitrags, bzw. seit Wiederinkrafttretung der Versicherung, selbst tötet. Wurde die Selbsttötung in einem, die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Geistestätigkeit begangen, so ist das Versicherungsunternehmen leistungspflichtig.
Sofortrabatt
Der Sofortrabatt findet Anwendung in der Risikoversicherung, der Risikozusatzversicherung (RZV), der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (BUZ) und der Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung (EUZ) Diese vorgenanten Versicherungen erhalten zu Beginn eines jeden Jahres eine Überschussanteil, der mit der fälligen Prämie verrechnet wird und somit nur ein herabgesetzter Beitrag zu zahlen ist. Die Höhe dieses Sofortrabattes kann von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen. Bei der Direktversicherung muss der Überschuss generell zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet werden.
Sonderausgaben
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherungsnehmer die Beiträge zu einer Lebensversicherung im Rahmen der vorgesehenen Höchstbeträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen. Sie sind Teil der Vorsorgeaufwendungen und mindern das zu versteuernde Einkommen.
Sparanteil
Der Sparanteil ist Bestandteil der Beiträge in der kapitalbildenden Lebensversicherung. Der Sparanteil dient der Kapitalansammlung, das bei Fälligkeit der Versicherung ausgezahlt wird. Der Sparanteil wird der Deckungsrückstellung zugeführt. Die Summe der verzinslich angesammelten Sparanteile des Versicherungsvertrages bilden das Deckungskapital.
Spartentrennung
Eine Lebensversicherungsgesellschaft darf in der Bundesrepublik nur als rechtlich eigenständiges Unternehmen geführt werden. Die deutsche Versicherungsaufsicht lässt eine Kombination mit anderen Versicherungssparten nicht zu.
staatliche Rentenförderung
Der Bundestag und der Bundesrat haben am 11. Mai das neue "Altersvermögensgesetz", mit Wirkung zum Januar 2002 verabschiedet. Das „Altersvermögensgesetz“ wird auch „Riester- Rente“ genannt. Alle wichtigen Informationen, rund um das neue Altersvermögensgesetz sind in einem gesonderten Stichwortregister zusammengefasst.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine Kleinlebensversicherung.
Sterbetafel
Die Sterbetafel ist eine bedeutende Grundlage zur Kalkulation in der Lebensversicherung. Sie gibt unter anderem Auskunft darüber, wie viele gleichaltrige Personen eines Anfangsbestandes, nach wie vielen Jahren noch leben und wie viele von ihnen, in welchem Lebensalter, verstorben sind. Da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben, sind deren Beiträge auch niedriger. Sie werden in einer eigenen Frauensterbetafel erfasst.
Steuernbegünstigung
Die Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen können im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mindestlaufzeit für derart steuerbegünstigte kapitalbildende Lebensversicherungen zwölf Jahre betragen muss und die Todesfallsumme muss mindestens 60% der Erlebensfallsumme ausmachen. Weitere Vorraussetzungen sind, die Versicherung muss aus laufenden Beiträgen gezahlt werden und bei einer Ruhendstellung, müssen mindestens 5 volle Jahresbeiträge eingezahlt worden sein. Bei Erfüllung dieser Merkmale, ist die ausgezahlte Versicherungssumme und der Überschussanteil einkommensteuerfrei.
Stornoabzug
Der Stornoabzug ist ein Abschlag auf das angesparte Kapital des Versicherungsnehmers, bei Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall.
Stornoquote
Die Stornoquote ist der Wegfall laufender Lebensversicherungsprämien aufgrund von Rückkauf von Verträgen, Umwandlung von Verträgen in beitragsfreie Versicherungen und sonstige vorzeitige Vertragsaufkündigungen. Die Angaben erfolgen in Prozent und beziehen sich auf den mittleren laufenden Beitrag des Versicherungsbestandes.
Stundung
Eine Stundung ist die Gewährung eines Zahlungsaufschubs. In der Lebensversicherung findet sie Anwendung um einen Vertrag bei vollem Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Dabei muss der Rückkaufswert jedoch entsprechende Deckung aufweisen.
Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Lebensversicherung?
Alle Stichworte zum Thema Lebensversicherungslexikon
Powered by BVF GmbH, Umsetzung: Jutzi Webdesign









