Lebensversicherungslexikon
A - B - D - E - F - G - I - J - K - L - M - N - O - P - R - S - T - U - V - W - Z - Ü
Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Lebensversicherung?
Tarif
Der Tarif eines Lebensversicherungsunternehmens beinhaltet alle Merkmale der Leistung des Versicherungsproduktes, sowie den dafür zu entrichtenden Beitrag. Die wichtigsten Kriterien eines Tarifes sind
- die entsprechenden Beiträge
- die zu tragende Gefahr
- das versicherbare Interesse
- die zu tragenden Kosten
- die versprochenen Leistungen
- die nötigen Reserven
- der notwendige Rückversicherungsschutz
- die zu regulierenden Schäden
Tarifbeitrag
Der Tarifbeitrag, ist das Entgelt, das der Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen für den gewährten Versicherungsschutz bezahlt. Man unterscheidet zwischen laufenden Beiträgen und Einmalbeiträgen. Der laufende Beitrag setzt sich aus dem Erstbeitrag und den Folgebeiträgen zusammen, die entweder monatlich, quartalweise, halbjährlich oder jährlich fällig werden. Werden Jahresbeiträge in unterjährlichen Raten gezahlt, so werden hierbei sogenannte Ratenzuschläge erhoben.
Teilhaberversicherung
Bei der Teilhaberversicherung wird das Sterbefallrisiko, auf zwei oder mehr versicherte Personen, in einer Versicherung zusammengefasst. In der Regel wird der Tod des zuerst Sterbenden, als Versicherungsfall vereinbart. Sie dienst dazu, die Erbansprüche der Hinterbliebenen des verstorbenen Teilhabers, am Unternehmen zu erfüllen.
Termfixversicherung
Die Termfixversicherung ist eine Lebensversicherung mit einem feststehenden Auszahlungstermin. Die Beitragszahlungsdauer ist abhängig von der Lebensdauer des Versicherten. Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, so wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt. Beispiel für diese Versicherungsform ist die Aussteuerversicherung und die Ausbildungsversicherung. Die Versicherungsleistung wird auf jeden Fall zu einem festen Termin fällig.
Todesfallversicherung
Die Todesfallversicherung ist eine Art der Lebensversicherung, mit dem Anspruch auf eine Versicherungsleistung beim Tod des Versicherten. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit eine Risikolebensversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen.
Treuhänder
Damit die Lebensversicherungsunternehmen ihren Verpflichtungen aus den Lebensversicherungsverträgen auf Dauer nachkommen können, ist der größte Teil ihrer Vermögen fest gebunden. Diese Rückstellungen für spätere Leistungen werden von einem Treuhänder überwacht. Der Treuhänder wir vom Aufsichtsrat des Versicherungsunternehmens, unter der Mitwirkung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, bestellt.
Täuschung
Das vorsätzliche Verschweigen wahrer Tatsachen nennt man arglistige Täuschung. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt, so kann das Versicherungsunternehmen gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen die Annahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten. Der Versicherungsvertrag ist dann von Beginn an nichtig.
Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Lebensversicherung?
Alle Stichworte zum Thema Lebensversicherungslexikon
Powered by BVF GmbH
Umsetzung: WahoX GmbH









