Lebensversicherungslexikon
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Umsatzsteuer
Für Versicherungsverträge ist eine Versicherungssteuer zu zahlen. Die geschäftlichen Aktivitäten der Versicherungsunternehmen, unterliegen nicht der Mehrwertsteuer und sind somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Unfall-Zusatzversicherung (UZV )
Die Unfall-Zusatzversicherung kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, also einer kapitalbildenden Lebensversicherung, einer Risikoversicherung oder einer Rentenversicherung, abgeschlossen werden. Die Laufzeit dieser Versicherung richtet sich nach der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung. Mit der Unfall-Zusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz, bei Tod infolge eines Unfalls, erhöhen. Die maximale Versicherungshöhe beträgt. Euro 250.000,00.
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