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Rechtsschutzlexikon

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Ehescheidung

Die Kostenerstattung von Gerichtskosten aufgrund einer Ehescheidung sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

 

Einlösungsbeitrag

Der Einlösebeitrag ist der Beitrag, der zu Beginn des Vertragsverhältnisses fällig ist. Erst wenn das Versicherungsunternehmen diesen erhalten hat, besteht (falls keine andere Vereinbarung getroffen ist) der beantragte Versicherungsschutz.

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