Rechtsschutzlexikon
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Kündigung, außerordentliche
Die außerordentliche Kündigung ist z.B. im Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung oder bei Fortfall des versicherten Risikos möglich.
Kündigung, ordentliche
Eine ordentliche Kündigung wird fristgerecht zum Ende des Vertrages unter Einhaltung der jeweiligen Fristen durchgeführt.
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