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Rechtsschutzlexikon

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Kündigung, außerordentliche

Die außerordentliche Kündigung ist z.B. im Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung oder bei Fortfall des versicherten Risikos möglich.

 

Kündigung, ordentliche

Eine ordentliche Kündigung wird fristgerecht zum Ende des Vertrages unter Einhaltung der jeweiligen Fristen durchgeführt.

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