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Rechtsschutzlexikon

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    Neupreisentschädigung

    Man spricht von einer Neupreisentschädigung, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Schaden den Neupreiswert erhält. Je nach Gesellschaft, wird diese Entschädigung allerdings auf einen Zeitraum von 2 - 12 Monaten eingeschränkt.

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