Rechtsschutzlexikon
A - B - D - E - F - G - H - I - K - L - N - O - P - R - S - T - V - W - Z
Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Rechtsschutzversicherung?
Neupreisentschädigung
Man spricht von einer Neupreisentschädigung, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Schaden den Neupreiswert erhält. Je nach Gesellschaft, wird diese Entschädigung allerdings auf einen Zeitraum von 2 - 12 Monaten eingeschränkt.
Alle Stichworte zum Thema Rechtsschutzlexikon
Powered by BVF GmbH, Umsetzung: Jutzi Webdesign









