Rechtsschutzlexikon
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Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, um die im Versicherungsvertrag bezeichneten Leistungen zu erhalten, beispielsweise Anzeige -, Auskunfts- und Mitteilungspflichten, nennt man Obliegenheiten. Werden Obliegenheiten verletzt, kann das zu Leistungsfreiheit und sogar zur Vertragskündigung führen.
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