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Rechtsschutzlexikon

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Police

Die Police ist der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer.

 

Privat- und Berufsrechtsschutz

Rechtsschutz besteht für den privaten und den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und dessen Ehegatten/Lebenspartner als Nichtselbständige/Arbeitnehmer. Mitversichert sind die minderjährigen sowie die unverheirateten volljährigen Kinder i.d.R. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

 

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Rechtsschutz besteht für den privaten und den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und dessen Ehegatten/Lebenspartner als Nichtselbständige/Arbeitnehmer. Mitversichert sind die minderjährigen sowie die unverheirateten volljährigen Kinder i.d.R. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Rechtsschutz im Verkehrsbereich besteht für den genannten Personenkreis - i.d.R. sind hiervon die volljährigen Kinder ausgeschlossen - als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge sowie als Fahrer und Insassen gemieteter wie auch fremder Fahrzeuge. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.

 

Privatrechtsschutz

Privatrechtsschutz ist eine Abkürzung für Privat- Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung deckt den Grundbedarf privater Haushalte.

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