Rechtsschutzlexikon
A - B - D - E - F - G - H - I - K - L - N - O - P - R - S - T - V - W - Z
Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Rechtsschutzversicherung?
Selbstbehalt
Einige Versicherer bieten Selbstbehalte pro Jahr oder entweder je Leistungsfall. Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes bewirkt eine günstigere Prämie.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung dient der Prämienreduzierung. Wer von jedem Schaden eine bestimmte Summe selbst übernimmt, hat i.d.R. Beitragsvorteile.
Spartentrennung
Sach-, Lebens-, Kranken- und Kreditversicherung dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur in rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden. Die deutsche Versicherungsaufsicht lässt eine Spartenkombination mit diesen Versicherungen nicht zu. Seit 1990 können Rechtsschutzversicherungen auch von sog. Kompostversicherern angeboten werden, wenn bei Schadenfällen ein rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung übernimmt.
Alle Stichworte zum Thema Rechtsschutzlexikon
Powered by BVF GmbH, Umsetzung: Jutzi Webdesign









