Finanz-Lexika - Rechtsschutzlexikon -  -

Rechtsschutzlexikon

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Wartezeiten

Die Wartezeiten betragen i.d.R. drei Monate nach Vertragsbeginn. Bei einem Versichererwechsel wird i.d.R. auf eine erneute Wartezeit verzichtet.

 

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist das Recht, den Abschluss eines Versicherungsvertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantrages schriftlich zu widerrufen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer oder dem Versicherungsvermittler. Der Versicherungsnehmer wird auf dieses Widerrufsrecht im Antragsvordruck ausdrücklich hingewiesen. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr, bei der Gewährung sofortigen Versicherungsschutzes durch den Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers und wenn der Antragsteller Vollkaufmann ist.

 

Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht besteht z.B. wenn bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden sind. In einem solchen Fall kann nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprochen, also vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden.

 

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Rechtsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter des im Versicherungsschein zu bezeichnenden Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles.

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