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Rentenlexikon

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Familienheimfahrten

In einer Rehabilitationsmaßnahme können die Reisekosten für eine Familienheimfahrt übernommen werden. Bei einer Maßnahme der Berufsförderung werden die Reisekosten für Familienheimfahrten in der Regel einmal im Monat übernommen. Bei einer Heilbehandlung werden die Reisekosten erstmals nach acht Wochen nur dann übernommen, wenn die Heilbehandlung Behandlung noch mindestens vier Wochen fortdauert.

 

Finanzausgleich

Die Rentenversicherungsträger der Angestelltenversicherung und der Rentenversicherungsträger der Arbeiterrentenversicherung sind untereinander zum Finanzausgleich verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist, dass die flüssigen Mittel eines Rentenversicherungsträgers, eine halbe Nettomonatsausgabe des Vorjahres unterschreiten.

 

Freiwillige Beiträge

Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können Mittels Einzelüberweisung, Dauerauftrag oder über eine erteilte Einzugsermächtigung bezahlt werden.

 

Freiwillige Versicherung

Berechtigt sind alle Deutschen im In- und Ausland, sowie in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer. Die Versicherten müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und sie dürfen nicht schon pflichtversichert sein.
Die freiwillige Versicherung kann nur auf Antrag hin erfolgen.

 

Freiwillige Zusatzrentenversicherung

Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung in der ehemaligen DDR bestand bis 30.06.1990. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Versicherten die Möglichkeit, ihr Arbeitsentgelt bis zum Höchstbetrag von 1.200 Mark monatlich zu versichern. Wurden Beiträge zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung eingezahlt, so werden diese rentensteigernd berücksichtigt.

 

Fremdrenten

Leistungen die nach dem Fremdrentengesetz erbracht werden, bezeichnet man als Fremdrenten.
Entsprechend diesem Gesetz können unter Umständen ausländische Zeiten in der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Genaue Auskünfte hierüber erteilen die Rentenversicherungsträger.

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