Rentenlexikon
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Generationenvertrag
Der Generationenvertrag ist nicht schriftlich festgelegt uns besteht nur theoretisch. Er besagt, dass die beschäftigte Generation Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt und daraus die Renten, für die heute ältere Generation, ausbezahlt werden. Somit stützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.
Geringfügige Beschäftigung
Eine Beschäftigung ist geringfügig
- wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro nicht übersteigt (Dieser Wert gilt sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern),
- mehrere geringfügige Beschäftigungen sind zusammenzurechnen.
Für das Entgelt in Höhe von Euro 400,00 führt der Arbeitgeber 25% Pauschalbeträge ab, die dieser alleine zu tragen hat. (12 % an die gesetzliche Rentenversicherung, 11 % an die gesetzliche Kankenversicherung und 2 % Steuern)
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, entsprechend dem aktuellen Beitragssatz seinen Arbeitnehmeranteil an die Rentenversicherung abzuführen und somit einen Rentenanspruch zu erwerben.
Gesamtleistungsbewertung
In der Gesamtleistungsbewertung werden die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten und beitragsgeminderte Zeiten zugeordnet. Die Höhe aller geleisteten Beiträge und deren Dichte ist entscheidend für die Höhe des Gesamtleistungswertes.
Der Durchschnittswert an Entgeltpunkten errechnet sich aus der Gesamtleistung der Beiträge, im belegungsfähigen Gesamtzeitraum.
Der Gesamtleistungswert ergibt sich entweder aus der Grundbewertung oder aus der Vergleichsbewertung wobei der höhere Wert maßgebend ist.
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Der Betrag, den der Arbeitgeber vom Entgelt eines Versicherten für die Sozialversicherung einbehält ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den einzelnen Beiträgen für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammen.
Glaubhaftmachung
Wenn für bestimmte Beitragszeiten keine Nachweise vorhanden sind, können bestimmte Fakten glaubhaft gemacht werden wobei das vorliegen der Tatsache überwiegend wahrscheinlich sein muss.
Dazu können Zeugenaussagen beigebracht oder eidesstattliche Versicherungen vorgelegt werden.
Dabei werden strenge Bewertungen zu Grunde gelegt und die Entgeltpunkte, für glaubhaft gemachte Beitragszeiten, werden um 1/6 gekürzt.
Grundbewertung
Der belegungsfähige Gesamtzeitraum umfasst normalerweise die Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Kalendermonat vor Beginn der Rente.
Bei der Grundbewertung ist die Gesamtzahl der Entgeltpunkte aus allen Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate im Gesamtzeitraum zu teilen. Der so ermittelte Durchschnittswert ist der Gesamtleistungswert nach der Grundbewertung.
Ergibt sich nach der Vergleichsbewertung kein, höherer oder gleich hoher Durchschnittswert, so ist der Durchschnittswert nach der Grundbewertung, der maßgebende Gesamtleistungswert.
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