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Rentenlexikon

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    Lohnabzugsverfahren

    Beim Lohnabzugsverfahren behält der Arbeitgeber die auf den Arbeitnehmer entfallenden Beitragsanteile für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung bei der Lohn- und Gehaltszahlung ein. Der Arbeitgeber führt diesen Arbeitnehmeranteil zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die für den Einzug des Beitrages zuständige Krankenkasse ab.

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