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Rentenlexikon

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Nachversicherung

Für einen Beamten, der aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und keine Versorgungsbezüge erhält, ist eine Nachversicherung durchzuführen. Die Behörde muss für die Zeit, in welcher der Beamte versicherungsfrei war, Pflichtbeiträge nachzahlen.

 

Nachzahlung von Beiträgen für Ausbildungszeiten

Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, können Versicherte auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen, wenn diese Zeit nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt wird. Dieser Antrag kann generell bis zum 31.12.2004 gestellt werden. Nach diesem Termin kann der Antrag nur noch bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden.

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