Rentenlexikon
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Teilrente
Die Altersrente kann von den Versicherten auch als Teilrente in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Rente richtet sich dann nach dem Hinzuverdienst. Sie macht dann entweder, ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der erreichten Vollrente aus. Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell ermittelt. Auch Renten wegen geminderter Erwerbsfähigkeit können als Teilrente in Anspruch genommen werden, wenn der Hinzuverdienst mehr als 325,00 Euro beträgt und weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt.
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