Rentenlexikon
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Umlageverfahren
Die Ausgaben der Rentenversicherung werden durch die Beiträge, die die Versicherten und die Arbeitgeber je zur Hälfte tragen und den Bundeszuschuss, finanziert. Diese Art der Finanzierung nennt man das Umlageverfahren, da die eingehenden Beiträge Umgehend, als Renten wieder ausgezahlt werden. Die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter haben untereinander einen Finanzverbund. Reicht dieser zur Finanzierung der Ausgaben nicht aus, werden die verbleibenden Fehlbeträge aus den Überschüssen der Angestelltenversicherung ausgeglichen. Reichen die liquiden Mittel der Schwankungsreserve der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung Angestellten insgesamt nicht aus, so leistet der Bund eine zinslose Liquiditätshilfe, die zurückgezahlt werden muss.
Umschulung
Die Umschulung ist eine berufsfördernde Leistung im Rahmen der Rehabilitation. Während der Umschulung werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, und damit die Voraussetzungen für andere Beschäftigungen oder Tätigkeiten, geschaffen.
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