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Renten ABC

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Eckrentner

Standardrentner des Gesetzgebers für die Berechnung der Rentenversicherung. Ein Eckrentner hat 45 Jahre lang jeweils das Durchschnittseinkommen aller in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen erzielt und geht mit 65 Jahren in Rente.

 

Eigenzulage

Zulage für den Versicherten im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente.

 

Entgeltpunkte ((E) )

Die Höhe des Verdienstes – und damit die Höhe der gezahlten Beiträge – wird bei der Rentenberechnung in Form von Entgeltpunkten berücksichtigt. Ein Arbeitnehmer, der in einem Jahr genauso viel verdient hat wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält für dieses Beitragsjahr 1 Entgeltpunkt. Ein Versicherter, der in einem Jahr nur halb so viel verdient hat wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält für dieses Jahr 0,5 Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der während seines gesamten Versicherungslebens (angenommen: 46 Beitragsjahre) immer durchschnittlich verdient hat, erhält für diesen Zeitraum insgesamt 46 Entgeltpunkte.

 

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente wird in voller Höhe gewährt, wenn der Versicherte pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann. Liegt die Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden, besteht Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Maßgeblich für die Feststellung der Erwerbsfähigkeit ist das Restleistungsvermögen des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Erwerbsunfähigkeit

Der Versicherte kann aus gesundheitlichen Gründen weder seinem Beruf noch einer anderen Tätigkeit nachgehen.

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