Renten ABC
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Gehaltsumwandlung
Bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung in Form der Direktversicherung zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge aus Gehaltsteilen, die dann lediglich der Pauschalbesteuerung mit einem Satz von 20% unterworfen sind.
Generationenvertrag
Die jeweils berufstätige Generation finanziert mit ihren Beiträgen die Renten der jeweils älteren Generation.
Gesetzliche Rentenversicherung ((GRV) )
Die gesetzliche Rentenversicherung stellt für die meisten die wesentliche Einkommensquelle im Alter dar. Neben der Altersrente umfaßt die gesetzliche Rentenversicherung auch das Erwerbsminderungsrisiko und die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer und Waisen. Die GRV ist für beschäftigte Arbeitnehmer und bestimmte Berufsgruppen eine Pflichtversicherung. Die Beiträge zur GRV werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Der Beitragssatz liegt im Jahre 2003 bei 19,5% vom Bruttoeinkommen bzw. maximal von 5.100 € / 4.250 € (Beitragsbemessungsgrenze West/Ost). Andere Personen können freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
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