Renten ABC
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Hinterbliebenenrente
Bei vorzeitigem Ableben des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen für einen bestimmten Zeitraum Unterhalt in Form der Witwen-/ Witwerrente und Waisenrente. Bei der Witwen-/ Witwerrente unterscheidet man zwischen einer kleinen (Witwe / Witwer ist jünger als 45 Jahre), die auf zwei Jahre begrenzt ist und der großen Witwen-/ Witwerrente (ab 45 Jahre). Bei der großen Witwen-/ Witwerrente werden andere Einkünfte auf die Rente angerechnet.
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