Renten ABC
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Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine private Versicherung, die sowohl die Hinterbliebenenvorsorge als auch die künftige Altersvorsorge in Form des angesparten Kapitals abdeckt. Bei der klassischen Lebensversicherung sind die Auszahlungen bei Ablauf im Regelfall steuerfrei (Laufzeit 12 Jahre und mehr). Die Kapitallebensversicherung kann z.B. um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ergänzt werden und deckt damit verschiedene Risiken gleichzeitig ab.
Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten sind mit der Einführung der Beitragszahlungen durch den Bund echte Beitragszeiten und werden mit dem Durchschnittsverdienst bewertet. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird ein Jahr angerechnet, für ab 1992 geborene Kinder werden 3 Jahre Erziehungszeiten angerechnet.
Kinderzulage
Im Rahmen der Riester-Rente erhalten alle Versicherten für die kindergeldberechtigten Kinder eine Kinderzulage.
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